Der 1. Oktober 2024 markiert einen Wendepunkt für die Heizkostenabrechnung in Häusern und Mietwohnungen, die mit Wärmepumpen beheizt werden. Mit dem Wegfall des Wärmepumpenprivilegs endet eine Ausnahme, von der viele Vermieter:innen bisher profitiert haben.
Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer:innen, Vermieter:innen, Mieter:innen und alle, die in Verbindung mit Wärmepumpen stehen? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, und wie lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung umsetzen?
Dieser Blogbeitrag erklärt, wie Sie die neuen Vorschriften der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bewältigen können und welche Chancen sich durch die Kombination mit innovativen Technologien wie PV-Anlagen ergeben.
Das sogenannte Wärmepumpenprivileg erlaubte es Vermieter:innen, den Stromverbrauch einer Wärmepumpe pauschal auf die Mieter:innen umzulegen – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Diese Regelung vereinfachte zwar die Betriebskostenabrechnung, widersprach jedoch dem Prinzip der verbrauchsabhängigen Heizkostenverteilung, die seit Langem für Heizkosten aus Gas- oder Ölheizungen gilt.
Mit dem Wegfall dieser Sonderregelung müssen Vermieter:innen Wärmepumpen genauso abrechnen wie andere Heizsysteme. Das bedeutet, die Stromkosten der Wärmepumpe müssen künftig analog zu den Vorschriften der Heizkostenverordnung (§ 6 HeizkostenV) erfasst und auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs verteilt werden.
Der erste Schritt für Vermieter:innen ist, die technischen Voraussetzungen für die verbrauchsabhängige Abrechnung zu schaffen. Die Heizkostenverordnung sieht eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025 vor, um geeignete Verbrauchsmesstechnik zu installieren. Diese Geräte – etwa Stromzähler für die Wärmepumpe und Wärmezähler für die verschiedenen Heizkreise – sind essenziell, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Sobald die Zähler installiert sind, gilt die neue Abrechnungsverpflichtung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Wird beispielsweise im Kalenderjahr 2025 die Messtechnik eingebaut, müssen Vermieter:innen ab 2026 erstmals die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erstellen.
Der Umstieg auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung bietet nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen. Die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaik-(PV-)Anlagen auf dem Dach eines Gebäudes kann die Effizienz steigern und Kosten senken. Überschüssiger Strom von der PV-Anlage kann direkt für den Betrieb der Wärmepumpe verwendet werden und somit die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage steigern.
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Für Mieter:innen ergeben sich durch die Änderungen der Heizkostenverordnung zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Die erste verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung werden die meisten Mieter:innen frühestens im Jahr 2026 erhalten. Dennoch ist wichtig, Energie effizient zu nutzen, da dies mit einer verbrauchsbasierten Abrechnung direkte Auswirkungen auf die Nebenkosten hat.
Mit der Abschaffung des Wärmepumpenprivilegs nimmt die Wärmewende in Deutschland weiter Fahrt auf. Das Ziel ist klar formuliert: Effizienter und nachhaltiger Einsatz von Energie in allen Bereichen, insbesondere in der Heiztechnik.
Die Integration von Wärmepumpen, PV-Anlagen und moderner Messtechnik bietet Chancen, nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch langfristig Kosten und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Vermieter:innen und Hauseigentümer:innen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität.
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