Der Gebäudesektor gehört in Deutschland zu den größten CO₂-Emittenten. Trotz der Fortschritte bei der bisherigen Reduzierung von Treibhausgasen bleibt der Weg zur Klimaneutralität 2045 eine anspruchsvolle Herausforderung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind einem ständigen Wandel ausgesetzt, und für die Wohnungswirtschaft zeichnet sich eine Zukunft ab, in der die Senkung von Emissionen und der Einsatz erneuerbarer Energien immer größere Bedeutung gewinnen. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Energierecht werfen – von EU-Richtlinien bis hin zu nationalen und lokalen Regularien.
Das EU-Klimagesetz und die "Fit-for-55"-Strategie haben klare Ziele gesetzt. Bis spätestens 2050 sollte der gesamte Gebäudebestand der EU ohne fossile Brennstoffe betrieben werden. Für die Wohnungswirtschaft besonders relevant ist die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Vorgaben umfassen ambitionierte Maßnahmen wie die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2030 um mindestens 16 % und den emissionsfreien Betrieb aller Neubauten ab diesem Zeitpunkt. Diese Anforderungen betreffen nicht nur die Immobilienbesitzer direkt, sondern auch Mieter, die in Form steigender Energiekosten und CO₂-Gebühren vor zusätzlichen Belastungen stehen könnten.
Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien sowie energetische Sanierungen sind daher unumgänglich. Um diese Veränderungen zu bewältigen, wird empfohlen, frühzeitig auf Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und andere innovative Konzepte zu setzen.
Auch in Deutschland wurden mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes 2024 neue Akzente gesetzt. Während die Verpflichtung zur sofortigen Einführung von Maßnahmen bei verfehlten Klimazielen abgeschwächt wurde, bleibt der Fokus auf den sektoralen Reduktionszielen bestehen. Besonders das Gebäudeenergiegesetz (GEG), bekannt als „Heizungsgesetz“, beeinflusst den Gebäudesektor maßgeblich. Es schreibt vor, dass neu installierte Heizungen ab sofort zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme kann durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) subventioniert werden. Hierbei werden ein erheblicher Teil der Investitionskosten gedeckt – ein Anreiz für die Wohnungswirtschaft, auf modernisierte Lösungen umzusteigen. Weitere Unterstützung gibt es durch das 2024 verabschiedete "Solarpaket 1", das insbesondere die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikprojekten erheblich verbessern soll. Außerdem wurde durch das “Solarpaket 1” unter anderem beispielsweise die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Alternative zum Mieterstrommodell ermöglicht.
Immer mehr Vermieter und Immobilieninvestoren setzen auf dezentrale Modelle wie beispielsweise die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, um die lokalen Strom- und Wärmebedarfe abzudecken. Möglich wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mittels Mieterstrom- oder Gebäudestrommodellen können auch Mehrfamilienhäuser effektiv auf Solarenergie umstellen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Die Wohnungswirtschaft wird in Zukunft verstärkt auf solche Eigenversorgungsmodelle bauen müssen, um den steigenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Auf Bundeslandebene wurden in vielen Regionen bereits weitere Verpflichtungen geschaffen, die bei Neubauten oder Sanierungen greifen. Besonders die Förderung von Aufdach-Photovoltaikanlagen und die Einführung strengerer energetischer Standards in Ballungsgebieten setzten wichtige Signale im Kampf gegen den Klimawandel. Allerdings ist zu beachten, dass lokale Vorgaben, wie beispielsweise die bundeslandabhängigen Solarpflichten, je nach politischer Mehrheit weiter angepasst werden könnten.
Der Wechsel der Regierung in Folge der im Februar 2025 abgehaltene Bundestagswahl könnte erhebliche Veränderungen mit sich bringen, abhängig von den politischen Mehrheiten und deren Ambitionen in Bezug auf den Klimaschutz. Fest steht jedoch, dass die Ziele der Klimaneutralität rechtlich verankert bleiben und öffentliches sowie ökonomisches Interesse an nachhaltigen Energiekonzepten weiter steigen werden.
Für Immobilienunternehmen und Investoren bedeutet das, jetzt aktiv zu werden und sich frühzeitig auf rechtliche Änderungen vorzubereiten. Der Fokus sollte auf nachhaltige Baukonzepte, innovative Energietechnologien sowie robuste Energiebilanzen gelegt werden.
Die aktuellen Entwicklungen im Energierecht zeigen deutlich, dass die Wohnungswirtschaft vor einem Paradigmenwechsel steht. Die Integration erneuerbarer Energien und die Umstellung auf moderne Heiz- und Energiemodelle wird nicht nur den CO₂-Ausstoß senken, sondern auch die Betriebskosten langfristig verringern. Gleichzeitig bietet es Wohnungsgesellschaften und Immobilieninvestoren die Möglichkeit, einen entscheidenden Wettbewerbs- und Imagevorteil zu erzielen.
Sind Sie bereit, Ihre Objekte auf die Anforderungen der Zukunft auszurichten? Dann lassen Sie uns das Potenzial Ihres Objektes hinsichtlich der zu erwartenden Zusatzrendite bei der Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung errechnen.